Offene Kundenguthaben eintreiben – kein Problem. Gerne kümmern wir uns darum (von der Mahnung bis zur Verlustscheinverwaltung):
Durch die Beauftragung der Frova AG entsteht Ihnen keinerlei finanzielles Risiko. Die Dienstleistung ist nur dann kostenpflichtig, wenn eine erfolgreiche Eintreibung der Forderung stattgefunden hat. Die Gebühr beträgt in diesem Fall je nach Summe ab 20%* des eingegangenen Betrages.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns darauf.